(Porto-) Kosten für Kontoauszüge – Urteil

Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom 08.04.2011 (2-25 O 260/10) dürfen Banken kein Entgelt verlangen, wenn sie dem Kunden unaufgefordert einen Kontoauszug zusenden. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deutsche Bank entschieden.

In der Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. heißt es:

Der Sachverhalt

Laut Geschäftsbedingung der Bank bekommen die Kunden den Kontoauszug per Post zugeschickt, wenn sie ihn nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen. Dafür sollten sie ein Entgelt von 1,94 Euro zahlen. Ähnliche Gebührenklauseln für die sogenannten Zwangskontoauszüge verwenden zahlreiche andere Banken und Sparkassen.

Die Entscheidung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte das Entgelt als unzulässig kritisiert. Eine Bank ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren, ob online, am Auszugsdrucker oder per Zusendung. Für die Erfüllung dieser Pflicht darf kein Entgelt erhoben werden. Dies ist nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Kunde eine zusätzliche Zusendung ausdrücklich verlangt.

Eine solche Ausnahme hat das Landgericht Frankfurt im Fall der Deutschen Bank verneint. Wenn der Kunde die Kontoauszüge nicht abhole, verlange er damit nicht deren Zusendung. Es stehe im Belieben der Bank, die Auszüge nach Ablauf der 30-Tage-Frist per Post zu versenden.

Das Urteil hat keine unmittelbare Auswirkung auf Kunden anderer Banken.

Genau über diesen Sachverhalt habe ich mich schon mehrmals geändert. Ich bin bei der Sparda Bank und nutze ausschließlich das zur Verfügung stehende Online-Banking. Alles, was mach online abwickeln kann, wird online auch abgewickelt. Mindestens einmal die Woche logge ich mich ein.

Warum muss ich also jetzt noch zwingend Kontoauszüge als PDF generieren? Und das mindestens alle 30 Tage? Hier steht doch auch nur das drauf, was ich ich der Online-Übersicht sehr viel übersichtlicher bereits gesehen habe.

Dafür auch noch Geld zu verlangen finde ich nicht gut. Auf der anderen Seite finde ich das Gesetz, dass die Bank seine Kunden nach 30 Tagen informieren muss einfach überholt. In den Jahren vor dem Internet war das in meinen Augen auch sehr Verbraucherorientiert und gut. Wenn ich mich nun jedoch regelmäßig in mein Konto online einlogge, ist das einfach nicht mehr nötig!

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